Platz­ord­nung des Modell­­flug­platzes Krogaspe


Ein sicherer und unfallfreier Modellflugbetrieb ist unter Beachtung folgender Anordnungen zu gewährleisten:

Zu den Pflichten des Vereins gehört die Gewährleistung eines sicheren Flugbetriebes.


Grundsätzlich dürfen nur Piloten am Modelflugbetrieb teilnehmen, die nachweislich eine Modellflug-Haftpflichtversicherung beim DMFV oder DAEC abgeschlossen haben.


Das erste ordentliche Mitglied hat die Aufnahme des Flugbetriebes der Flugleitung des Flugplatzes Neumünster (Tel.: 04321 / 62256) mitzuteilen. Ab drei Piloten ist ein volljähriger Flugleiter zu bestimmen, der sich im Flugleiter Tagesbericht einträgt.


Der Flugbetrieb ist ist an Sonn- und Feiertagen in der Zeit vor 9:00 Uhr, von 12:30 bis 14:30 Uhr und nach 18:00 Uhr nicht erlaubt.


Besondere Vorkommnisse (Absturz, Aussenlandung mit verlorenen Teilen, verlorene Teile im Flug) sind grundsätzlich im Flugleiter Tagesbericht festzuhalten.


Unfälle mit Versicherungsrelevanz sind dem Vorstand zu melden.


Vor Beginn des Flugbetriebes hat sich jeder Pilot namentlich mit Angabe der Frequenz in lesbarer Druckschrift im Flugleiter Tagesbericht einzutragen und gegebenenfalls die betreffende Senderkanalklammer (35 / 40 MHz) sichtbar zu tragen.


Tagesmitglieder (Gastpiloten) können nach persönlicher Anmeldung beim Flugleiter und Vorlage des Versicherungsnachweises am Flugbetrieb teilnehmen, wenn sie die Modellflugplatz-Ordnung anerkennen und ein ordentliches Mitglied anwesend ist. Der vollständige Name, sowie Anschrift sind vom Flugleiter im Flugleiter Tagesbericht einzutragen.


Vereinsmitglieder haben grundsätzlich Vorrang vor Gastpiloten. Der Flugleiter entscheidet über die Startfreigabe der Gastpiloten und kann bei starkem Mitgliederaufkommen den Gastpiloten die Starterlaubnis entziehen (Absprache mit den Mitgliedern)


Der Flugleiter hat als sichtbares Zeichen seiner Person / Aufgabe die Flugleiterweste / -binde oder -schild deutlich sichtbar zu tragen. Der Flugleiter hat den Flugbetrieb und die Einhaltung der Modellflugplatz-Ordnung zu überwachen und, falls erforderlich, ordnend einzugreifen.


Der Flugleiter darf während seines Dienstes kein Modell steuern, es sei denn, er benennt für die Zeit seines Fluges ein anderes Vereinsmitglied als seinen Vertreter.


Der Flugleiter ist berechtigt, bei Verstößen gegen die Modellflugplatz-Ordnung und die Sicherheit ein sofortiges Flugverbot auszusprechen oder den Flugbetrieb einzustellen.


Bei Dienstende hat der Flugleiter den Flugbetrieb einzustellen.


Der Vorbereitungsraum dient zum Abstellen der Modelle. Piloten sollen diesen Raum nur Zwecks Aufrüstung, Vorbereitung zum Start und Abrüstung betreten.


Die Lärmemission der Modellmotoren darf maximal 80 dB betragen.


Das maximale Abfluggewicht beträgt 25 kg.


Es dürfen höchstens 3 Flugmodelle mit Verbrennungsmotor gleichzeitig fliegen.


Die maximale Flughöhe beträgt 100 Meter.


Die Startfolge ist durch Absprache der Mitglieder untereinander zu regeln. Sind dafür zu viele Piloten auf dem Platz oder treten Unstimmigkeiten auf, hat der Flugleiter die Startfolgetafel ab dem Moment in Kraft zu setzen, in dem ein Mitglied die Verwendung der Startfolgetafel wünscht.


Nach dem Start hat sich der Pilot an den vorgesehenen Pilotenstandort (wird vom Flugleiter festgelegt) zu begeben.


Starts, Landungen sowie niedrige Überflüge und Betreten des Flugfeldes sind grundsätzlich laut anzusagen.


Der zulässige Flugsektor ist unbedingt einzuhalten (siehe Lageplan im Unterstand)


Das An- oder Überfliegen von Zuschauern, Piloten Tieren sowie Flugfiguren, die den Piloten und andere gefährden, sind verboten.


Zuschauer haben sich grundsätzlich im dafür abgegrenzten Bereich aufzuhalten und haben keinen Zutritt zum Vorbereitungsraum.


Hunde sind an der Leine zu führen.


Kraftfahrzeuge dürfen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden.


Bei landwirtschaftlichen Arbeiten im sichtbaren Umfeld ist für jeden Piloten erhöhte Vorsicht geboten.


Alle Benutzer sind verpflichtet, Verunreinigungen des Modellfugplatzes zu vermeiden. Anfallender Müll ist von jedem selbst beim Verlassen des Geländes mitzunehmen.


Während offizieller Arbeitseinsätze ist der Flugbetrieb untersagt. Das Flugverbot wird nur vom Vorstand aufgehoben.


Bei Modellflugveranstaltungen gelten gesonderte Bestimmungen.